Rechnerische Ermittlung von Verbräuchen
Fallweise ist es erforderlich, den Stromverbrauch einer
Abrechnungsperiode auf mehrere kürzere Zeiträume aufzuteilen,
obwohl dafür keine abgelesenen Zählerstände zur Verfügung stehen.
Typisches Beispiel für eine derartige Aufteilung sind
Strompreisänderungen. Für die
rechnerische
Ermittlung der Verbräuche wurden spezielle
Berechnungsmethoden mit der Regulierungsbehörde vereinbart, die
auf der
Homepage der
Energie Österreich veröffentlicht sind: